Das Thema Nachfolge unterteilt sich grundsätzlich in Unternehmensnachfolge und die übrige Vermögensnachfolge. Beides spielt vor allem bei Unternehmern im Mittelstand eine große Rolle und wird hier – gerade, wenn es sich um ein Familienunternehmen handelt – oft miteinander verknüpft. Die Unternehmensnachfolge beschreibt den Prozess des personellen Wechsels in der Unternehmensführung. Dabei können Nachfolger Familienangehörige (sogenannte Familiennachfolge) oder Familienfremde (sogenannter externer Nachfolger) sein. Wird eine Familiennachfolge angestrebt, geht hiermit oftmals auch die übrige Vermögensnachfolge einher, die in einem Testament geregelt sein sollte. Übernimmt ein externer Nachfolger das Unternehmen, wird zunächst eine Unternehmensbewertung vorgenommen. Ist der Unternehmenswert für beide Parteien zufriedenstellend, kommt es zum Kauf, also zur Übergabe des Familienunternehmens.