Recht auf Löschung
Jede Person, deren personenbezogene Daten von einer Behörde oder einem Unternehmen verarbeitet werden, hat ein Recht auf Löschung, insbesondere wenn:
- die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
- der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat und keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt,
- der Betroffene einen wirksamen Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat oder
- die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Kommt der Verantwortliche dieser Bitte nicht ordnungsgemäß nach, kann die Person den Vorfall bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden. In solch einem Fall drohen Bußgelder.