Notar

Die Aufgaben eines Notars sind vielfältig und reichen von der Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften oder Unterschriften bis hin zu Hinterlegung von Vermögenswerten. Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt ist ein Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet. Neben dem Grundstücksrecht und dem Gesellschaftsrecht zählen auch das Familienrecht sowie das Erbrecht zu seinen Kernfeldern. So beurkundet er u.a. Testamente und Erbverträge sowie Vorsorgevollmachten. Im Rahmen einer Vermögensnachfolge oder einer Unternehmensnachfolge ist der Notar häufig unverzichtbar zur Beurkundung und Beglaubigung von Vorgängen und Dokumenten.

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