Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Am 14.11.2014 wurden diese Anforderungen an IT-gestützte Systeme mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums formuliert und festgelegt. Diese Regelungen betreffen Aufzeichnungen aller Art bezüglich steuerrelevanter Daten. Zwischenzeitlich wird die Einhaltung der GoBD in vielen Betriebsprüfungen kontrolliert, z. B. durch Anforderung einer Verfahrensdokumentation. Ein effektives Tax Compliance Management Systems muss auch dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen die GoBD erfüllt.