Neben dem Testament kann die Verteilung des Erbes auch im Wege eines Erbvertrages zu Lebzeiten geregelt werden. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Erbvertrag bindend ist und nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners aufgelöst oder geändert werden kann. Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei Anwesenheit beider Parteien wirksam geschlossen werden.