Das Bundesdatenschutzgesetz (kurz BDSG) trat am 27. Januar 1977 in Deutschland in Kraft und hatte seitdem die Aufgabe, Einzelpersonen vor Datenmissbrauch zu schützen. Diese Aufgabe übernimmt nun weitestgehend die DSGVO. Dennoch trat am 25. Mai 2018 und damit dem Tag der Geltung der DSGVO, eine neue Fassung des BDSG in Kraft. Mit den Regelungen des BDSG macht Deutschland von den Öffnungsklauseln in der DSGVO Gebrauch, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen gewisse nationale Regelungen zu treffen.