Die Bauabzugssteuer sorgt bei Unternehmen regelmäßig für Irritationen. Was in der Praxis häufig übersehen wird: Alle Unternehmen (z.B. auch Ärzte und Vermieter) sind grundsätzlich verpflichtet, bei Bezug von Bauleistungen einen Steuerabzug in Höhe von 15 % vom Bruttorechnungsbetrag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Sonst sind erhebliche Nachforderungen des Fiskus möglich. Es sei denn, es liegt eine Freistellungsbescheinigung des Leistenden vor. Unsere Experten stellen Ihnen die neuen Regelungen der Bauabzugssteuer und die Ausnahmen davon vor. Sie geben Ihnen Handlungsempfehlungen, um Nachforderungen zu vermeiden. Zudem beantworten sie Ihre individuellen Fragen.
Wir freuen uns ganz besonders, wenn Sie dabei sind.
Gert Klöttschen ist Steuerberater bei der dhpg und Experte für nationales und internationales Umsatzsteuerrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung mittelständischer Unternehmen bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen (Reihengeschäfte, Versandhandel, Montagen, E-Commerce) sowie umsatzsteuerliche Fragestellungen der Immobilienwirtschaft (Transaktionen, Vorsteuerabzug).
Bernd Meul ist Steuerberater bei der dhpg. Zu seinen Schwerpunkten gehört die ganzheitliche Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Beginnend mit der vollständigen Abwicklung des Rechnungswesens, der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie der Jahresabschlusserstellung und Steuerdeklaration/ -beratung bis hin zu Investitions- und Finanzierungsfragen. Ein weiterer Fokus liegt in der betriebswirtschaftlichen Beratung. Darüber hinaus berät er Unternehmen in der Phase der Unternehmensgründung und Privatpersonen in steuerlichen Belangen.