Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt seit 2023 die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten. Seit 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Auch für kleinere und mittelständische Unternehmen kann das LkSG relevant werden, sofern sie als unmittelbare Lieferanten mit den verpflichteten Unternehmen zusammenarbeiten.
Die im Juli 2024 verkündete und in Kraft getretene Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) auf europäischer Ebene rückt die unternehmerische Verantwortung zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards weiter in den Fokus. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Anforderungen zu beachten und die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich im Blick zu behalten. Gleichzeitig bietet das LkSG den Unternehmen die Chance, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und ihr Image zu stärken.
Unser dhpg Online-Seminar vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anforderungen des LkSG an betroffene Unternehmen und bietet praxisorientierte Empfehlungen für die rechtskonforme Umsetzung. Neben einem Einblick in aktuelle Fragestellungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zuge möglicher Auskunftsersuche geben wir gleichzeitig einen Ausblick auf die europäische Gesetzgebung.
Stefanie Jobs ist Rechtsanwältin bei der dhpg. Als Fachanwältin für Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht berät sie mittelständische Unternehmen im Wirtschaftsrecht. Dies umfasst insbesondere die handels- und vertriebsrechtliche Beratung von Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Vertriebsbeziehungen und der Durchsetzung ihrer Rechte im Handelsrecht. Sie unterstützt bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie der entsprechenden Vertragsgestaltung.
Tim Welker ist Wirtschaftsjurist und als Consultant für Compliance und ESG bei der dhpg beschäftigt. Er unterstützt Mandanten bei der Umsetzung und Einhaltung der komplexen Anforderungen und Berichtspflichten gemäß der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Im Bereich der Compliance-Anforderungen berät er insbesondere mittelständische Unternehmen dabei, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzuhalten und sie auf die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorzubereiten.