Umsatzsteuer müssen Sie nicht nur abführen, wenn Sie Umsätze erbringen, sondern auch bei Bezug bestimmter Waren und Dienstleistungen. Diese Übertragung der Steuerschuld vom Leistenden auf die Leistungsempfänger wird auch als „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichnet. Betroffen sind Einkäufe sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland. In der Praxis wird das Reverse-Charge-Verfahren allerdings häufig übersehen. Insbesondere bei Unternehmern, die mit Umsatzsteuer wenig zu tun haben, wie z.B. Ärzte, Vermieter, Vereine oder Kleinunternehmer. Aber auch größere Unternehmen können bei der Vielzahl an Geschäftsvorfällen entsprechende Sachverhalte nicht mitbekommen oder falsch verbuchen. Erhebliche Mehrergebnisse bei Betriebsprüfungen sind die Folge.
Unsere Umsatzsteuerexperten zeigen Ihnen in unserem dhpg Online-Seminar praxisnah, wie Sie diese Fälle erkennen und dem Übersehen entgegenwirken können. Hierzu geben wir Ihnen einen Überblick über die Grundlagen, stellen exemplarische Fälle dar und beantworten Ihre individuellen Fragen zum Thema.
Oliver Lohmar ist Steuerberater bei der dhpg. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt bei Fragen des Unternehmens- und Umsatzsteuerrechts und hier insbesondere bei allen Fragen der Steuergestaltung und des Steuerverfahrensrechts. Seine Mandanten begleitet er auch bei der Durchsetzung ihrer Interessen vor den Finanzbehörden und -gerichten.
Gert Klöttschen ist Steuerberater bei der dhpg und Experte für nationales und internationales Umsatzsteuerrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung mittelständischer Unternehmen bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen (Reihengeschäfte, Versandhandel, Montagen, E-Commerce) sowie umsatzsteuerliche Fragestellungen der Immobilienwirtschaft (Transaktionen, Vorsteuerabzug).