Vorsteuervergütung: Frist läuft zum 30.9.2018 ab

 

Innerhalb der EU können Unternehmen Vorsteuerbeträge, die Ihnen in einem Mitgliedstaat in Rechnung gestellt wurden, in dem sie weder ansässig sind, noch Umsätze ausführen, über das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Der entsprechende Antrag für Vorsteuerbeträge, die in 2017 in Rechnung gestellt wurden, muss bis zum 30.9.2018 elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Für Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, ist die Erstattung der Vorsteuerbeträge anderer Mitgliedstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Der 30.9.2018 ist eine Ausschlussfrist. Diese ist weder verlängerbar, noch können Belege (Rechnungen) nachgereicht werden. Die Anträge sind daher innerhalb der Frist vollständig, mit allen vom jeweiligen Erstattungsstaat geforderten Belegen, einzureichen. Geschieht dies nicht, ist der Vorsteuerabzug endgültig verloren.

Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Gert Klöttschen

Steuerberater

Zum Profil von Gert Klöttschen

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
Durch das Laden des YouTube Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies durch YouTube und Google gesetzt werden, und dadurch Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Wir verarbeiten die Daten um die Zugriffe auf unsere YouTube-Videos analysieren zu können oder die Wirksamkeit unserer Werbung und Anzeigen auszuwerten. YouTube und Google verarbeiten die Daten auch zu eigenen Zwecken. Zudem erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden, obwohl in den USA das Risiko besteht, dass US-Behörden zu Überwachungszwecken Zugriff auf Ihre Daten erhalten und Ihnen dagegen möglicherweise keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
YouTube Video laden
Permalink