Steuerhinterziehung kann zum Widerruf der Approbation als Zahnarzt führen

 

Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen Geld- und Haftstrafe. Daneben kann die Verurteilung aber auch andere Konsequenzen haben. So kann ein Strafurteil wegen Steuerhinterziehung bei der Entscheidung über den Approbationswiderruf bei einem Zahnarzt berücksichtigt werden.

Widerruf der Approbation nach mehreren Freiheitsstrafen

Dies ist einem Zahnarzt widerfahren, der im Jahr 2012 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Anschließend wurde mit Bescheid vom 25.9.2013 die Approbation als Zahnarzt widerrufen.

Dagegen wehrte sich der Zahnarzt vor dem Verwaltungsgericht. Dieses führte jedoch aus, dass eine Steuerhinterziehung ein schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, welches eine Berufsunwürdigkeit begründet. Im vorliegenden Fall hatte der Zahnarzt über einen langen Zeitraum - dauerhaft - Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Zahnarzt nicht vollständig erklärt und Ausgaben im großen Umfang zu Unrecht als Betriebsausgaben erklärt sowie die Erklärung von Kapitaleinkünften unterlassen.

Verlust des Vertrauens in Berufsausübung

Das Gericht führt aus: Eine solche Steuerhinterziehung ist eine schwere Straftat, die jedenfalls mittelbar in Zusammenhang mit dem Beruf des Klägers steht. Insbesondere die Beharrlichkeit des Fehlverhaltens und das Ausmaß des Schadens offenbaren, dass der Kläger um des eigenen Vorteils willen bereit war, sich über die finanziellen Interessen der Allgemeinheit hinwegzusetzen und dieser einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Ein Zahnarzt, der auf diese Weise straffällig wird, verliert bei objektiver Würdigung das notwendige Vertrauen in seine Berufsausübung. Das rechtfertigt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Annahme der Unwürdigkeit zur Berufsausübung. Ein Gewinnstreben um jeden Preis steht in einem unauflösbaren Widerspruch zu dem in der Öffentlichkeit vorhandenen Bild des helfenden Zahnarztes, der seinen Beruf gewissenhaft und nach den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit ausübt.

Fazit

Das Urteil macht deutlich, welche Folgen eine Steuerhinterziehung - außerhalb der im Gesetz genannten Strafe - haben kann. De facto kann das wie in dem vorliegenden Fall zu einem Berufsverbot führen.

Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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Lutz Florian Weber

Steuerberater

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