Neues zur Steuerbefreiung für „selbstständige Personenzusammenschlüsse“

Hintergrund

Nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) sind Dienstleistungen „selbstständiger Zusammenschlüsse“ steuerbefreiter Unternehmer an ihre Mitglieder von der Umsatzsteuer befreit. Im deutschen UStG ist die entsprechende Vorschrift bisher nur sehr rudimentär im Bereich der Heilbehandlungen umgesetzt worden. Der Europäische Gerichtshof hat nun in mehreren Urteilen hierzu Stellung bezogen.

Urteile

Der Europäische Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass die im deutschen UStG vorgenommene Beschränkung der Befreiung auf bestimmte im Gesundheitswesen tätige Zusammenschlüsse gegen die MwStSystRL verstößt. Ferner stellt er klar, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten umfasst, nicht jedoch Umsätze der Banken und Versicherungen.

Konsequenzen

Es ist zu erwarten, dass das UStG nun an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs angepasst und der Anwendungsbereich auf Tätigkeiten ausgedehnt wird, die dem Gemeinwohl dienen. Bis dahin können sich die betroffenen Unternehmen auf die für sie günstige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen. Vorteile ergeben sich daraus, dass entsprechende Zusammenschlüsse nun Dienstleistungen steuerfrei an ihre nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Mitglieder erbringen können, so dass die Umsatzsteuer keinen Kostenfaktor mehr darstellt.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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