Das Legen von Hauswasseranschlüssen in der Umsatzsteuer

 

BMF-Schreiben

Das BMF folgt dem BFH. Demnach unterliegt das Legen eines Hauswasseranschlusses dem ermäßigten Steuersatz, unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer auch später das Wasser liefert.

Laut BMF umfasst die Begünstigung auch Nebenleistungen, die ausschließlich und unmittelbar der Hauptleistung „Legen eines Wasseranschlusses“ dienen (z.B. Bodenaushub, nicht jedoch Arbeiten für die Herstellung eines Mehrfachanschlusses). Leistungen von Subunternehmern gegenüber dem den Wasseranschluss legenden Unternehmer sind nicht begünstigt. Nicht erforderlich für die Begünstigung ist, dass die Anschlussleistung gegenüber dem späteren Wasserbezieher erbracht wird. Sie kann auch gegenüber einem Dritten, z.B. einem Bauunternehmer, erbracht werden.

Im Hinblick auf die Anwendung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ergibt sich keine Änderung. Das „Legen von Hauswasseranschlüssen“ gilt unverändert als Bauleistung, sofern es sich um eine eigenständige Leistung handelt.
Reparatur-, Wartungs- und ähnliche Leistungen an den Hauswasseranschlüssen unterliegen ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz.

Konsequenzen

Auch wenn die Ausführungen des BMF einmal mehr aufzeigen, dass der Verzicht auf den ermäßigten Steuersatz ein erheblicher Beitrag zur Steuervereinfachung wäre, so sind die dargestellten Grundsätze zu beachten. Dies gilt nicht nur für die betroffenen Unternehmen, sondern auch für Hauseigentümer, die prüfen sollten, ob ihnen nicht zu viel Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird.

Ähnliche Beiträge

Zurück

Gert Klöttschen

Steuerberater

Zum Profil von Gert Klöttschen

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
Durch das Laden des YouTube Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies durch YouTube und Google gesetzt werden, und dadurch Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Wir verarbeiten die Daten um die Zugriffe auf unsere YouTube-Videos analysieren zu können oder die Wirksamkeit unserer Werbung und Anzeigen auszuwerten. YouTube und Google verarbeiten die Daten auch zu eigenen Zwecken. Zudem erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden, obwohl in den USA das Risiko besteht, dass US-Behörden zu Überwachungszwecken Zugriff auf Ihre Daten erhalten und Ihnen dagegen möglicherweise keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
YouTube Video laden
Permalink