Istversteuerung – Gutschrift ist entscheidend
Fall: Streit über den Zeitpunkt der Besteuerung
Der Kläger wandte die Istversteuerung an. Am 2.1.2020 wurden ihm Umsätze auf seinem Konto gebucht, die Wertstellung erfolgte dagegen zum 31.12.2019. Strittig war, ob die Umsätze im Jahr 2020 oder im Jahr 2019 der Umsatzsteuer unterliegen.
Bundesfinanzhof: Gutschrift auf dem Konto ist entscheidend
Laut Bundesfinanzhof sind Entgelte vereinnahmt, wenn die Unternehmer:innen wirtschaftlich hierüber verfügen können. Überweisungen sind daher vereinnahmt im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto der Zahlungsempfänger:innen. Eine frühere Wertstellung (Valutierung) ist insoweit unbeachtlich.
Konsequenzen
Dem Urteil ist zuzustimmen. Gerade für die Erfassung der Umsätze im Jahreswechsel herrscht nun Klarheit. Beachten Sie dies bei Erstellung der Finanzbuchführung bzw. der Umsatzsteuervoranmeldungen, sofern Sie die Istversteuerung nutzen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.8.2023 – V R 12/22