Istversteuerung – Gutschrift ist entscheidend

Fall: Streit über den Zeitpunkt der Besteuerung

Der Kläger wandte die Istversteuerung an. Am 2.1.2020 wurden ihm Umsätze auf seinem Konto gebucht, die Wertstellung erfolgte dagegen zum 31.12.2019. Strittig war, ob die Umsätze im Jahr 2020 oder im Jahr 2019 der Umsatzsteuer unterliegen.

Bundesfinanzhof: Gutschrift auf dem Konto ist entscheidend

Laut Bundesfinanzhof sind Entgelte vereinnahmt, wenn die  Unternehmer:innen wirtschaftlich hierüber verfügen können. Überweisungen sind daher vereinnahmt im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto der Zahlungsempfänger:innen. Eine frühere Wertstellung (Valutierung) ist insoweit unbeachtlich.

Konsequenzen

Dem Urteil ist zuzustimmen. Gerade für die Erfassung der Umsätze im Jahreswechsel herrscht nun Klarheit. Beachten Sie dies bei Erstellung der Finanzbuchführung bzw. der Umsatzsteuervoranmeldungen, sofern Sie die Istversteuerung nutzen. 

 

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.8.2023 – V R 12/22

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