Hilfsprogramm für energieintensive Industrie – Antragsfrist bis 30.9.2022 verlängert

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antragsfrist für das „Energiekosten-Dämpfungsprogramm“ (EKDP) bis zum 30.9.2022 verlängert. Der Ukrainekrieg hat spürbare Auswirkungen für deutsche Unternehmen. Für viele Unternehmen stellen die massiv gestiegenen Energiepreise eine große Belastung dar. Um besondere Härten abzufedern, hat die Bundesregierung anlässlich der gestiegenen Gas- und Strompreise ein eng umgrenztes Hilfspaket in Form eines Energiekosten-Dämpfungsprogramms vorbereitet. Das Programm richtet sich dabei an energie- und handelsintensive Unternehmen, die in besonderem Maße unter den Preissteigerungen leiden.

Bezuschussbar sind Erdgas- und Stromkosten in den Monaten Februar bis September 2022 energieintensiver Unternehmen, die über das Doppelte des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 50 Mio. € erhalten – insgesamt hat das Hilfsprogramm ein geplantes Volumen von 5 Mrd. €.

Wer wird bezuschusst?

Das Hilfsprogramm richtet sich an Unternehmen, die einer der im Anhang der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU (KUEBLL) aufgeführten Branchen angehören und mindestens 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen. Die Unterstützung fällt höher aus, wenn die gestiegenen Energiekosten zu einem Betriebsverlust geführt haben. Die höchsten Sätze erreichen Unternehmen, die einem der 26 Sektoren angehören, die laut Anhang 1 des von der EU anlässlich der Aggression Russlands gegen die Ukraine geschaffenen beihilferechtlichen Krisenrahmens als besonders betroffen gelten (u.a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik). Daneben gibt es weitere zu erfüllende Voraussetzungen, wie z.B. die Notwendigkeit, einen geprüften Jahresabschluss vorzulegen, die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen oder die Einhaltung von Vergütungsgrenzen auf Ebene der Geschäftsführung.

Antrag und Fristen

Der Zuschuss kann ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Auf der Website des BAFA stehen umfangreiche Checklisten und Formulare zur Verfügung. Der Antrag muss spätestens am 30.9.2022 (materielle Ausschlussfrist) eingehen und für den gesamten Förderzeitraum einen Betrag abschätzen. Darauf wird vom BAFA eine Abschlagszahlung von 80 % der geschätzten Summe geleistet. Fehlende Angaben sind bis zum 28.2.2023 nachzureichen. Die Endabrechnung erfolgt bis zum 30.6.2023.

Unternehmen, die diese Förderung anstreben, sollten den damit verbundenen zeitlichen Aufwand nicht unterschätzen.

Wie können wir Sie unterstützen?

  • Prüfung der Antragsvoraussetzungen für Ihr Unternehmen
  • Ermittlung der voraussichtlichen Zuschusshöhe
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Abstimmung mit dem BAFA

 

Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie persönlich. 

Sascha Erger

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Arno Abs

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