"Besondere Ausgleichsregelung" für energieintensive Unternehmen – ein Auslaufmodell?

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 7.6.2021 den Entwurf der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 (UEBLL 2.0) veröffentlicht. Hierdurch kommt es insbesondere im Bereich der Entlastung von den Kosten für die Förderung von erneuerbaren Energien zu deutlichen Veränderungen.

Begünstigte Branchen

Derzeit sind die durch die "Besondere Ausgleichsregelung" privilegierten Branchen in einer Anlage zum EEG 2021 aufgeführt. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen nur noch die Branchen Beihilfen erhalten, die aufgrund der Abgaben einen erheblichen Wettbewerbsnachteil haben und möglicherweise ihren Standort außerhalb der EU verlagern. Im Ergebnis wird sich wohl eine Reduzierung begünstigter Wirtschaftszweige um drei Viertel ergeben. Konkret werden vermutlich 20 Branchen der Liste 1 und fast alle Branchen der Liste 2 aus der Begünstigung herausfallen.

Umfang der Begünstigung

Daneben beabsichtigt die Europäische Kommission offenbar auch eine Einschränkung der Höhe der Beihilfe. Bisher konnte man davon ausgehen, dass ein begünstigtes Unternehmen lediglich etwa 15 % der EEG-Umlage entrichten musste. Zukünftig soll sich dieser Anteil auf 25 % erhöhen. Darüber hinaus soll auch der sogenannte Super-Cap von 0,5 % der Bruttowertschöpfung auf 1,5 % erhöht werden. Auch dies wird zu einer Zusatzbelastung führen.

Weitere Änderungen

Um in den Genuss der "Besonderen Ausgleichsregelung" zu kommen, muss das jeweilige Unternehmen das Vorliegen eines zertifizierten Energiemanagementsystems nachweisen. Die Europäische Kommission plant auch in diesem Bereich eine Anhebung der Anforderungen. Beispielsweise sollen begünstigte Unternehmen verpflichtet werden, die Hälfte der gewährten Beihilfe in Projekte investieren zu müssen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen führen können.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die neuen Leitlinien Ende 2021 anzunehmen. Diese sollen dann ab 1.1.2022 anzuwenden sein.

Fazit

Von einem Auslaufmodell „Besondere Ausgleichsregelung“ kann im Moment zwar keine Rede sein. Es zeichnet sich aber ab, dass es schwieriger werden wird, in den Genuss einer begrenzten EEG-Umlage zu gelangen. Um die individuellen Folgen abschätzen zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Neuregelungen zu beschäftigen. Hierbei unterstützen unsere Expert:innen Sie gerne.

Arno Abs

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Sascha Erger

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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