Entlastungspakete wegen hoher Energiekosten

Kabinett billigt Entlastungspakete

Angesichts der stark steigenden Energiepreise will die Bundesregierung Bürger:innen umfassend und unbürokratisch entlasten. Dafür hat die Ampelkoalition zwei Entlastungspakete geschnürt, die nun in mehreren Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden sollen.

Zweites Entlastungspaket vom 27.4.2022

Im Kabinett wurden am 27.4.2022 im Einzelnen insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 € für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen sollen die Förderung im September über ihren Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung ausbezahlt bekommen. Bei Selbstständigen wird die Einkommensteuervorauszahlung einmalig um diesen Betrag gekürzt. Wer nicht erwerbstätig ist, geht leer aus, also z.B. Minijobber, Rentner und Studenten. Die spätere Steuerpflicht mindert faktisch die Entlastung.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 € pro Kind: Der Bonus soll im Juli an die Eltern ausbezahlt werden. Wie bereits in der Vergangenheit bei den Corona-Sonderzahlungen für Kinder wird der Bonus in der Steuererklärung auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit ein, zwei oder drei Kindern bis zu einem Einkommen von 69.810 € in voller Höhe vom Kinderbonus für alle Kinder profitiert – danach wird dieser allmählich abgeschmolzen.
  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV: Von Juni bis August soll man für jeweils 9 € im Monat in ganz Deutschland den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Fernverkehrszüge sind ausgenommen. Inhaber:innen von Semester-, Monats- oder Jahresabos sollen die „zu viel“ gezahlten Beträge erstattet bekommen.
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate (ebenfalls von Juni bis August) gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/l, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/l. Um wie viel der Spritpreis wirklich günstiger wird, werden auch die Mineralölkonzerne mitbestimmen.
  • Einmalzahlung für Empfänger:innen von Sozialleistungen in Höhe von 200 €

Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Energiepreispauschale und der Kinderbonus sollen in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 einfließen, das am 16.3.2022 vom Kabinett beschlossen und am 27.4.2022 ergänzt wurde. Gleichzeitig sind zusätzlich folgende (rückwirkend zum Jahresbeginn geltende) Maßnahmen vorgesehen:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 € auf 1.200 €.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 € auf 10.347 €.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler:innen (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 ct.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Bereits am 16.2.2022 wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Entlastungen umgesetzt:

  • erweiterte Verlustverrechnung (bis Ende 2023 verlängert),
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr (für Anschaffungen bis Ende 2022),
  • Verlängerung der Homeoffice-Pauschale (bis Ende 2022),
  • steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (Verlängerung bis Juni 2022),
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 € und
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

Zur Entlastung bei den Stromkosten entfällt zum 1.7.2022 die EEG-Umlage. Die sich daraus ergebende Entlastung von 3,72 ct je kw/h müssen die Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher:innen weitergeben.

Reichen die Maßnahmen aus?

Während die Verabschiedung der vorgestellten Entlastungen in Bundestag und Bundesrat noch auf sich warten lässt, wurde bereits ein einmaliger Heizkostenzuschuss am 27.4.2022 vom Bundesrat gebilligt. Bezieher:innen von Wohngeld erhalten damit 270 € (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 €, für jedes weitere Familienmitglied zusätzliche 70 €). Azubis und Studierende im BAföG-Bezug erhalten 230 €. Ob die bisherigen Maßnahmen ausreichen, darf bezweifelt werden. Insbesondere gibt es Überlegungen, etwas gegen die Preisspirale bei Nahrungsmitteln zu tun. Kritisiert wird auch, dass Rentner:innen und Student:innen bei der Energiepreispauschale leer ausgehen.

Dr. Lutz Engelsing

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