FaceApp: Der Blick in unsere Zukunft im Tausch gegen unsere Daten?

 

Seit Mitte Juli sieht man sie immer mal wieder in sozialen Netzwerken Fotos von Stars, Freunden oder Bekannten, die scheinbar über Nacht um mehrere Jahrzehnte gealtert sind. Schuld daran ist eine Funktion der App „FaceApp“, die die Person auf einem Foto digital altern lässt.

Man muss dafür einfach nur ein Foto in die App laden, auf der das Gesicht gut erkennbar ist und schon wird einem der Blick in die eigene Zukunft ermöglicht. Neben der Alterungsfunktion gibt es auch in der gratis Version der App noch einige weitere Funktionen, die einem etwa ein breites Lächeln zaubern, einen Bart wachsen lassen oder sogar den Geschlechtertausch ermöglichen.

Warnung vor der Nutzung

Schnell getrübt wurde der Spaß an der App aber durch negative Berichterstattungen und sogar Warnungen vor der Benutzung. So forderte ein Politiker in den USA das FBI auf zu überprüfen, ob FaceApp ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellen könnte und in Deutschland warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber vor der Nutzung der App, da die Nutzungsbedingungen „schwammig“ seien und nicht bekannt sei, wer hinter FaceApp stecke und an wen die Daten möglicherweise weitergegeben würden.

Bekannt ist, dass das Entwicklungs- und Programmierungsteam aus Russland stammt und die Bilder für die Bearbeitung auf Google- und Amazon-Server übertragen werden. Da man durch die Nutzung der App auch die Nutzungsbedingungen akzeptiert, überträgt man den Entwicklern ein unwiderrufliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten.

Möglich wäre es daher, dass die Fotos zu Werbezwecken verwendet oder an Dritte verkauft werden. Spekuliert wurde auch über die Möglichkeit, dass die Fotos für die Verbesserung von Gesichtserkennungssoftware benutzt werden könnten, die von einem politischen Gegner ausgenutzt werden könnte.

Konsequenzen

Die Diskussion um FaceApp zeigt wieder eines ganz deutlich: Die Nutzungsbedingungen und Zugriffsberechtigungen von Apps werden von den Nutzern nur selten beachtet und noch seltener hinterfragt. Insbesondere bei der Nutzung von gratis Apps könnte dies jedoch ein Risiko darstellen, wenn das Geschäftsmodell des Anbieters auf die Sammlung und Auswertung von personenbezogenen Daten ausgerichtet ist.

Insbesondere für Firmenhandys und -tablets sollte es daher Vorgaben geben, welche Apps installiert werden dürfen oder wie die App-Berechtigungen zu kontrollieren und einzustellen sind.

Unabhängig davon sollten nur von den Personen Bilder in die FaceApp eingestellt werden, die damit einverstanden sind.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Alexandra Hecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Kirsten Garling

Rechtsanwältin

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