EU Inc.: Europas neue „Blitz-Gesellschaft“?
Was hinter der geplanten EU Inc. steckt – und warum sie den Binnenmarkt verändern könnte
Europa will Unternehmertum neu denken: Am 18.3.2026 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für eine neue Gesellschaftsform vorgelegt – die EU Inc. Die Idee dahinter ist ebenso ambitioniert wie pragmatisch: ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen, der es Unternehmen ermöglicht, ohne nationale Hürden im gesamten Binnenmarkt zu agieren. Die EU Inc. soll als sogenanntes 28. Regime neben die bestehenden nationalen Gesellschaftsformen treten – freiwillig wählbar und mit erheblichem Effizienzpotenzial.
Gründen in 48 Stunden – ganz ohne Notar und Mindestkapital
Die geplante EU Inc. orientiert sich stark an einem modernen, digitalen Unternehmensverständnis. Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte der neuen Gesellschaftsform zusammengestellt:
Sie ist als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet und die Gründung kann vollständig digital innerhalb von 48 Stunden durch eine oder mehrere Personen ohne Mindeststammkapital erfolgen. Der Gründungsprozess soll EU-weit mittels eines einheitlichen Onlineformulars über eine zentrale EU-Schnittstelle oder nationale Register erfolgen – unterstützt durch standardisierte Mustersatzungen („articles of association“). Wichtige Voraussetzung ist, dass rechtlicher Sitz und Hauptverwaltung innerhalb der EU liegen. Einziges Organ ist ein Board of Directors ebenfalls mit Unionswohnsitzpflicht für mindestens ein Mitglied. Im Rahmen der Gründung werden nach dem „Once only“-Prinzip Unternehmensdaten nur einmal erfasst und automatisch an Behörden (z.B. Finanzverwaltung, Sozialversicherung) weitergeleitet.
Eine Gesellschaft für 27 Staaten: einheitliches Recht – aber nicht komplett
Der eigentliche Vorteil der EU Inc. soll aber weniger in der einfachen Gründung als vielmehr in der grenzüberschreitenden Nutzung liegen. Unternehmen sollen leichter innerhalb des europäischen Binnenmarktes expandieren können, indem Zweigniederlassungen ebenfalls binnen 48 Stunden zu maximal 100 € in allen Mitgliedstaaten angemeldet werden dürfen – Übersetzungspflichten, Offenlegungsvorgaben oder notarielle Beurkundungen sind dabei zukünftig genauso wenig ein Thema wie die Beachtung von 27 unterschiedlichen Gesellschaftsrechten der einzelnen Mitgliedstaaten. EU-weit vereinheitlicht werden im Rahmen der EU Inc. insbesondere Gründung, Organisationsstruktur, Kapitalregime und Liquidation der Gesellschaft. Trotz des harmonisierten Ansatzes bleibt die EU Inc. aber ein Hybridmodell, denn weiterhin national geregelt bleiben Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht sowie Großteile des Insolvenzrechts – hier enthält der Gesetzesentwurf nur ein spezielles, europaweit einheitliches Abwicklungsverfahren für innovative Start-ups. Überall da, wo das Gesetz zur EU Inc. keine Regelungen trifft, greifen weiterhin nationale Vorschriften (z.B. auch bei der Organhaftung oder Gläubigerstellung).
Startschuss möglicherweise schon 2027
Das Projekt genießt hohe Priorität auf EU-Ebene und gilt als Schlüssel zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Erste EU-Inc.-Gründungen soll es schon ab 2027 geben. Aber ist die EU Inc. wirklich ein echter Gamechanger? Das hängt maßgeblich davon ab, wie attraktiv die neue europaeinheitliche Rechtsform im Vergleich zu etablierten Strukturen (z.B. GmbH) am Ende ausgestaltet wird. Für die als „1 € GmbH“ bekannte deutsche UG (haftungsbeschränkt) dürfte die EU Inc. jedenfalls das „Aus“ bedeuten. Es lohnt sich also – nicht nur für international ausgerichtete Unternehmen, sondern auch insbesondere für Start-ups –, die Entwicklung genau zu beobachten.