Warnung vor Betrugsmasche mit gefälschten Websites im Insolvenzbereich
Wir haben Sie kürzlich über eine Betrugsmasche informiert, bei der sich Cyberkriminelle als Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter ausgeben. Sie bieten ihren Opfern Insolvenzmasse zu besonders attraktiven Konditionen an und verweisen auf nachgebaute Websites, die denen der echten Kanzleien sehr ähnlichsehen.
Wie gehen die Betrüger vor?
Die Betrüger kontaktieren gezielt Unternehmen per E-Mail und bieten ihnen Lagerbestände aus Insolvenzverfahren zu besonders günstigen Preisen an. Kommt man ins Geschäft, verlangen die Betrüger Vorkasse, aber eine Lieferung der Waren findet nicht statt, da die angebotenen Güter gar nicht existieren. Das Problem: Die Täter agieren sehr geschickt, um glaubwürdig zu erscheinen. So fälschen sie nicht nur Amtsgerichtsbeschlüsse und E-Mail-Signaturen der dem Betrug zum Opfer gefallenen Kanzlei, sie kopieren auch die gesamte Website sehr professionell und verweisen aus ihren E-Mails hierauf, um Vertrauen zu erwecken.
dhpg auch betroffen
Kürzlich haben wir von der dhpg Kenntnis davon erhalten, dass auch unsere Website von Betrügern kopiert wurde, um diese Betrugsmasche durchzuführen. Wir haben umgehend Strafanzeige gestellt und werden den Fall weiterhin akribisch verfolgen. Gleichzeitig müssen wir leider zu erhöhter Vorsicht aufrufen: Sollten Sie von der dhpg oder einer anderen Kanzlei besonders attraktive Angebote zum Kauf von Insolvenzmasse per E-Mail erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.
Nicht vorschnell auf Angebote eingehen
Wir möchten in diesem Zuge drauf hinweisen, dass Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter keine E-Mails versenden, in denen sie mit dem Verkauf von Insolvenzmasse werben. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten, vergewissern Sie sich zunächst, ob die Kanzlei tatsächlich existiert. Da aber auch diese Überprüfung manchmal nicht ausreicht, ist besondere Vorsicht geboten. Gehen Sie in jedem Fall nicht vorschnell auf vermeintlich besonders attraktive Angebote ein und erstatten Sie bei Verdacht auf Betrug umgehend Strafanzeige.