Anteile an Personengesellschaften - Das IDW schafft Klarheit bei der handelsrechtlichen Bilanzierung

Was war Anlass der Änderungen?

Zuletzt war die Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 18) aus dem Jahr 2014 für die Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften maßgeblich. Mit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat sich ein Änderungsbedarf an der einschlägigen Leitlinie ergeben.

Konkretisierungen zu der Zugangsbewertung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften

In dem Standardentwurf wird unter anderem die Behandlung von Sachzuzahlungen und Sacheinlagen im Zusammenhang mit einer Zugangsbewertung thematisiert. So sind bei Erwerb einer Beteiligung mittels Sacheinlage entweder der Buchwert oder der Zeitwert der Sacheinlage anzusetzen. Die Berücksichtigung eines unter dem Zeitwert liegenden Zwischenwerts ist hingegen nicht erlaubt.

Sachzuzahlungen, welche bei der Personengesellschaft eine Erhöhung des Eigenkapitals nach sich ziehen, führen bei dem zuzahlenden Gesellschafter zu der Aktivierung nachträglicher Anschaffungskosten. Dies gilt unter der Bedingung, dass der Kapitalanteil des Gesellschafters nicht erhöht wird und sich durch die Zuzahlung der innere Wert der Beteiligung erhöht.

Aktualisierung der Regelungen zu Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft

Der Standardentwurf umfasst auch eine Aktualisierung der Regelungen zu der Behandlung von Vermögensauskehrungen (inklusive Liquiditätsausschüttungen) von Personenhandelsgesellschaften auf Gesellschafterebene in der Bilanz. Rückzahlungen von Kapital können – abhängig von bestimmten Umständen - zum einen als Beteiligungsertrag (erfolgswirksam) oder als nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten (erfolgsneutral) zu berücksichtigen sein. Ebenfalls möglich ist eine Kombination beider Varianten.

Neuerungen im Bereich latenter Steuern

Im Zusammenhang mit der Möglichkeit von Personenhandelsgesellschaften, nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer zu optieren, wurden Hinweise zur Bilanzierung latenter Steuern in den Entwurf aufgenommen. Unter anderem wird festgelegt, dass im Jahresabschluss des Gesellschafters schon im Geschäftsjahr, in dem die Beantragung nach § 1a Abs. 1 KStG erfolgt, bislang berücksichtigte latente Körperschaftsteuern aus der Beteiligung erfolgsneutral gegen den Beteiligungsbuchwert ausgebucht werden.

Vor dem Hintergrund, dass nach der IDW-Stellungnahme zu der handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personengesellschaften (IDW RS FAB 7) Veränderungen bei den latenten Steuern allerdings erfolgswirksam zu erfassen sind, ist abzuwarten, wie sich das IDW im endgültigen RS FAB 18 positionieren wird.

Ab wann sind die neuen Bilanzierungsregelungen anzuwenden?

Die neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften sind voraussichtlich erstmals für nach dem 30.6.2025 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine freiwillige frühere Anwendung ist aber möglich und wird von dem IDW sogar empfohlen. Zu beachten ist, dass in diesem Fall die neuen Regelungen vollständig anzuwenden sind.

Zusammenfassung

Der neue Standardentwurf IDW ERS FAB 18 zur Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften soll in Kürze verabschiedet werden und stellt eine gute Hilfestellung für Prüfer und Ersteller von Jahresabschlüssen dar. Eine Anpassung der Vorgaben war insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen notwendig geworden.
 

Andreas Stamm

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Sascha Erger

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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