Handelsrechtliche Bilanzierung bei Personengesellschaften: Welche Neuerungen sind zu beachten?

Warum bedurfte es neuer Regelungen?

Die bisher geltende Version der Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 7 n.F.) stammte noch aus dem Jahr 2018. Da zwischenzeitlich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bedeutende Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen eingetreten waren, bedurften auch die Leitlinien des IDW einer Anpassung.

Welche Bereiche sind betroffen?

Unabhängig von den auf gesetzliche Änderungen zurückzuführenden Anpassungen ergaben sich Klarstellungen und Änderungen u.a. in den Bereichen Ausscheiden von Gesellschaftern, Konzernrechnungslegungspflicht bei sogenannten Einheitsgesellschaften, Ausweis von Gewinnanteilen von Komplementären sowie der Definition von Eigenkapital.

Was ändert sich für Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optieren (§ 1a KStG)?

In diesen Fällen sind die daraus resultierenden Effekte auf die Bilanzierung latenter Steuern bereits in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in denen der Antrag nach § 1a KStG gestellt wurde. Die sich ergebenden Veränderungen der latenten Steuern sind dabei erfolgswirksam abzubilden.

Worin bestehen die bilanziellen Änderungen aufgrund der Änderung des Gesellschaftsrechts?

Aus dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts resultiert, dass die Gewinnanteile, die auf die Komplementäre entfallen, nicht mehr im Eigenkapital auszuweisen sind. Stattdessen soll ein Ausweis in den Verbindlichkeiten erfolgen, also genau wie bei den Gewinnanteilen der Kommanditisten. Diese Regelung gilt unter dem Vorbehalt, dass keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen bestehen.

Welcher Erstanwendungszeitpunkt ist zu beachten?

Die neuen Regelungen sind erstmals bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume zu berücksichtigen, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Eine freiwillige frühere vollständige Anwendung ist aber zulässig. 

Zusammenfassung

Für Bilanzierende in der Rechtsform einer Personengesellschaft schafft die Neufassung des IDW RS FAB 7 Klarheit bei der Bilanzierung und ist damit zu begrüßen. Neben Klarstellungen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in dem neuen Standard auch auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen reagiert.
 

Andreas Stamm

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Sascha Erger

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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