Recht auf Berichtigung

Gemäß Art. 16 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht, von dem Verantwortlichen eine Berichtigung der ihn betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, umgehend die fehlerhaften Angaben zu korrigieren und fehlende Angaben nachzuarbeiten.

 

 

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