Unternehmen, die mindestens zehn Mitarbeiter für die Verarbeitung von Daten beschäftigen, kommen nicht umhin, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dieser ist entweder bereits im Unternehmen angestellt oder kann als Außenstehender für die Position des Datenschutzbeauftragten hinzugezogen werden. In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten externen Datenschutzbeauftragten. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht darin, den fairen und ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Unternehmens zu kontrollieren und bei der Umsetzung zu beraten.