Grundsätzlich gilt, dass personenbezogene Daten nur für die Dauer der Erfüllung des ursprünglichen Speicherungszwecks aufbewahrt werden dürfen. Ist der Zweck erfüllt, sieht die DSGVO vor, dass das betroffene Unternehmen diese Daten wieder löscht. Die Dauer der Speicherung richtet sich also nach dem Zweck, für den die Daten erhoben worden sind. Jedoch gilt es auch in diesem Rahmen, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen zu beachten. So sehen Handels- und Steuerrecht beispielsweise mehrjährige Aufbewahrungsfristen vor. Es ist daher wichtig ein Löschkonzept zu implementieren, in dem solche Speicherfristen berücksichtigt werden, um die Löschung aufbewahrungspflichtiger Daten zu verhindern.