Unternehmen, die nach CSRD zur Erstellung eines ausführlichen Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, müssen auch Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung beachten. Dieser besagt, dass Unternehmen den Umfang melden müssen, in dem ihre Aktivitäten als „umweltverträglich“ gemäß der dort verankerten Klassifizierung gelten. Die Berichterstattung dazu ist deutlich kürzer als der Nachhaltigkeitsbericht selbst. Allerdings ist das Regelwerk komplex, sodass der Erstellungsaufwand nicht unterschätzt werden sollte.
In unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Einblick in die Systematik der EU-Taxonomie-Verordnung und zeigen Ihnen, worauf es bei der Berichterstattung ankommt. Wir stellen die Herausforderungen in der praktischen Anwendung dar und geben Ihnen Handlungsempfehlungen für die Implementierung geeigneter Berichtsstrukturen.
Wir freuen uns ganz besonders, wenn Sie dabei sind.
Corinna Kaufhold ist Wirtschaftsprüferin bei der dhpg. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die Beratung bei der Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten sowie die Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen. Sie hat außerdem mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften.
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