Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, müssen dabei die Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berücksichtigen.
Dem Themenstandard zum Klimaschutz (ESRS E1) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da er für den Großteil der berichtspflichtigen Unternehmen wesentlich sein dürfte. Der ESRS E1 verpflichtet Unternehmen, ihren Energieverbrauch, ihren Energiemix sowie ihre Treibhausgasemissionen detailliert offen zu legen und zu bilanzieren.
In unserem kostenlosen dhpg Online-Seminar erläutern wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zusammenhang mit den ESRS E1 und zeigen Ihnen, wie Sie die Berichtsinhalte effizient zusammenstellen und die Ergebnisse gewinnbringend nutzen können.
Annika Brüning ist Steuerberaterin bei der dhpg. Aktuell unterstützt sie börsennotierte und mittelständische Mandanten bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der Europäischen Union (EU) an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting) und berät diese zu den Themen CSRD, EU-Taxonomie, Offenlegungsverordnung und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Leonhard Pischon ist Manager bei der dhpg. Er besitzt umfassende Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien in verschiedenen Branchen. Daneben gehört die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten von börsennotierten und mittelständischen Mandanten zu seinem Aufgabenfeld.