Grundlegende Überarbeitung der AVBFernwärmeV
In den mehr als 40 Jahren seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) im Jahr 1980 gab es große Veränderungen in der Wärmeversorgung.
Die AVBFernwärmeV wurde in dieser Zeit aber nur wenig verändert und ist deshalb in vielen Punkten nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine grundsätzliche Überarbeitung der AVBFernwärmeV. Mit dem im Juli veröffentlichten Referentenentwurf erfolgen Anpassungen und Ergänzungen der AVBFernwärmeV mit dem Ziel, die Transparenz und die Verbraucherrechte zu steigern sowie eine Angleichung an die Regelungen in der Gas- und Stromgrundversorgungsverordnung zu erreichen. Nach Ansicht des Fernwärme-Spitzenverbands AGFW ist mit diesem Referentenentwurf ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Wärmekunden und den Versorgungsunternehmen gelungen. Die neuen Regelungen werden auch auf Versorgungsverträge anwendbar sein, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung abgeschlossen wurden. Das gilt mit einer Verzögerung von einem Jahr bzw. 18 Monaten auch für die Veröffentlichungs- und Informations-pflichten und die neuen Preisänderungsklauseln.
Die Erfüllung der Informationspflichten, deren Daten in vielen Fällen auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Verwendung finden können, ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen verbunden. Daher wäre eine Begrenzung auf das notwendige Maß im weiteren Verlauf des Verabschiedungsprozesses wünschenswert.