Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Erhöhung Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern anfallen, steigt 2026 um 252 € auf 12.348 €. Gleichzeitig wird auch der übrige Einkommensteuertarif angepasst, um zu verhindern, dass Gehaltserhöhungen zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führen (kalte Progression).
Des Weiteren steigt der Kinderfreibetrag um 156 € auf 9.756 € im Jahr und das Kindergeld um 4 € auf 259 € pro Monat.
Senkung der Energiekosten
Die Stromsteuer für Unternehmen wird ab dem 1.1.2026 auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Zusätzlich werden sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet. Die Übertragungsnetzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die von den Energieversorgern über die Stromrechnung weitergegeben werden. Dies wird erreicht durch eine umfangreiche Bezuschussung durch den Bund.
Verlängerung der Steuerbefreiung für E-Autos
Die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2035 verlängert.
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Ab dem 1.1.2026 wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 % auf 7 % reduziert (dhpg Newsbeitrag vom 10. Oktober 2025). Der ermäßigte Steuersatz gilt für Speisen, nicht jedoch für Getränke. Diese Maßnahme umfasst sowohl klassische Gastronomiebetriebe als auch Anbieter von Catering-Dienstleistungen sowie Einrichtungen, die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung bereitstellen.
Stärkung der Forschungszulage
Zur Förderung von Investitionen in Forschung wird die steuerliche Forschungszulage ab 2026 deutlich ausgeweitet. Der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage wird dabei von 10 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben. Zudem werden die förderfähigen Aufwendungen erweitert. Maßgebliche Kriterien für die Forschungszulage bleiben die Bemessungsgrundlage und der Fördersatz.
Erhöhung der Pendler- und Ehrenamtspauschalen sowie Einführung der Aktivrente
Wie bereits Ende 2025 geplant, wurden die Pauschalen für Pendler:innen, Übungsleiter:innen und ehrenamtlich Tätige für 2026 angehoben. Zusätzlich wurde die Aktivrente eingeführt, um freiwillige Arbeit im Alter steuerlich attraktiv zu gestalten. Genauere Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserem Beitrag „Neuerungen im Personalwesen 2026“.