Prämien für Streikbrecher erlaubt
Arbeitgeber dürfen mithilfe von Prämien Mitarbeiter vom Streik abhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, das darin keinen Verstoß gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sah. Der Entscheidung ging ein Fall voraus, bei dem ein Einzelhändler eine Streikbrecherin bis zu 200 Euro Prämie am Tag gezahlt hatte.