Netzpaket der Bundesregierung
Die Augangslage: Netzstabilität als Herausforderung
In einem Stromnetz muss die Bilanz zwischen Entnahme (= Bedarf) und Einspeisung (= Erzeugung) in engen Grenzen zu jedem Zeitpunkt ausgeglichen sein. Ist das nicht der Fall, droht ein Blackout.
Genau hier liegt das Problem: Die Erzeugung von Strom aus Sonne und Wind lässt sich nur schwer prognostizieren und steuern. Bei starkem Sonnenschein und viel Wind bei gleichzeitig geringem Strombedarf hilft eigentlich nur das Abschalten der Stromerzeugung aus diesen regenerativen Energien. Bei einer Dunkelflaute, sprich keine Sonne und kein Wind, und hohem Bedarf muss Leistung aus anderen Stromerzeugungsanlagen die Stabilisierung der Netze sicherstellen.
Das Netzpaket der Bundesregierung im Überblick
An diesem Punkt setzen die Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Ministerin Reiche an: Neben dem geplanten Bau flexibel steuerbarer H2-ready-Gaskraftwerke sieht der Entwurf des sogenannten Netzpakets vor, den bisherigen Anschluss- und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien in bestimmten Konstellationen zu begrenzen. Der Ausbau der Stromnetze sowie der erneuerbaren Energien soll besser synchronisiert werden.
Bereits als die ersten Überlegungen bekannt wurden, rief dieses Vorhaben Kritiker auf den Plan. Noch vor der ersten Debatte im Bundestag bemängelte Green Planet Energy (vormals Greenpeace Energy) im Februar 2026 etwa, dass die Verantwortung für überlastete Netze auf die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen abgewälzt werde, anstatt die Netzbetreiber (endlich) in die Pflicht zu nehmen.
Der zentrale Zielkonflikt besteht darin, dass beide Argumentationslinien tragen: Die Kritik an einer faktischen Deckelung des Ausbaus erneuerbarer Stromerzeugung ist ebenso berechtigt wie der Hinweis darauf, dass die Folgen eines über Jahre verschleppten Netzausbaus real und nicht länger ausblendbar sind.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags debattierten erstmals am 5.3.2026 über den Referentenentwurf des sogenannten Netzpakets der Bundesregierung. Nach einstündiger Aussprache wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Die Sonne ihren Job machen lassen – für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist hier der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Was ist nun im Einzelnen geplant?
Gegenüber dem bisherigen Vorrang für erneuerbare Energien sollen Netzbetreiber zukünftig bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren entscheiden können, ob ein Windpark ans Netz gehen kann oder ein KI-Rechenzentrum oder ob ein Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren darf, was eine höhere Anschlussleistung bedingen würde. Daneben sollen sich die Erneuerbaren stärker an den Kosten des Netzanschlusses beteiligen.
Redispatch-Vorbehalt und neue Engpassgebiete
Ferner soll es in stark belasteten Netzgebieten künftig keine Entschädigungen mehr für neue Wind- oder Photovoltaikparks geben, falls diese Anlagen wegen drohender Netzüberlastung abgeregelt werden müssen (Redispatch-Vorbehalt). Altanlagen würden für eine solche durch den Netzbetreiber vorgenommene Abschaltung weiterhin entschädigt. Ein solches kapazitätslimitiertes Gebiet läge vor, wenn jedes Jahr mindestens 3% der installierten Strommenge abgeregelt werden müssten, weil die Anlage mehr Strom produzieren würde, als das Netz aufnehmen kann. Eine Ausweisung als kapazitätslimitiertes Gebiet könnte bis zu zehn Jahre bestehen, während dieser Zeit wäre der Bau entsprechender neuer Anlagen also finanziell deutlich risikoreicher als bisher.
Begründet wird der Redispatch-Vorbehalt damit, dass die Netzbetreiber Zeit bräuchten, um ihre Netze zu ertüchtigen. Dieses Argument überzeugt nur bedingt, da der Zusammenhang zwischen dem Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren, der Abschaltung fossiler oder mit Kernenergie betriebener Kraftwerke und einem erforderlichen Netzausbau auch den Vorgängerregierungen bereits bekannt gewesen sein dürfte.
Die Redispatch-Maßnahmen kosteten 2025 rund 3,1 Mrd. € (wovon auf abgeregelte Erneuerbaren-Anlagen rund 433 Mio. € entfielen, das sei teuer und ineffizient. Das Wirtschaftsministerium erwartet, dass sich aus der Umsetzung seiner Pläne sinkende Kosten für Strom ergeben. Dem wirkt jedoch entgegen, dass ab dem Jahr 2031 zur Finanzierung der neuen Gaskraftwerke eine weitere Umlage auf den Strompreis geplant ist.
Auswirkungen auf Kommunen und Projektentwickler
Was hätte es für Auswirkungen, wenn ein Netzgebiet bereits ab einer Abregelungsquote von 3% als Engpassgebiet eingestuft würde? Die Agora Think Tanks gGmbH (Agora Energiewende) beauftragte die Consentec GmbH, diese Frage anhand der drei ausgewählten regionalen Verteilnetze Schleswig-Holstein Netz, Bayernwerk Netz und WEMAG Netz zu analysieren.
Auf der Basis der Daten für das Jahr 2025 wäre nach Einschätzung der Autoren bei Schleswig-Holstein Netz (attraktiver Standort für Windenergieanlagen) jede vierte Gemeinde ein Engpassgebiet, bei Bayernwerk Netz (Solar) sogar jede dritte, lediglich bei WEMAG Netz wären nur drei Gemeinden betroffen.
Kritik und alternative Lösungsansätze
Weniger Planungssicherheit, höhere wirtschaftliche Risiken und schlechtere Finanzierungsbedingungen bedeuten, dass je nach Netzgebiet in einer Vielzahl von Kommunen der Zubau erneuerbarer Energien zum Erliegen käme. Andererseits stünden den vermiedenen Entschädigungszahlungen höhere Finanzierungskosten gegenüber, zudem würden Projekte an weniger ertragreichen Standorten realisiert, nur weil dort der Netzanschluss einfacher zu erlangen sei, was wiederum die Zuschussbedarfe aus dem Bundeshaushalt erhöhe.
An Verbesserungsvorschlägen zu den vorgelegten Plänen der Bundesregierung mangelt es nicht. Consentec etwa konstatiert, dass die Solarenergie im Norden für wenig Probleme sorge, im Süden sei es die Windenergie. Technologien, die in Netzregionen unproblematisch sind, sollten daher auch nicht begrenzt werden. Die Bundesnetzagentur plädiert für regional unterschiedliche Baukostenzuschüsse: Wollen Investoren in einem Engpassgebiet bauen, so müssten sie sich am Ausbau der Netze finanziell beteiligen. Auch die Netzbetreiber üben Kritik und schlagen Alternativen vor.
So haben beispielsweise die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die EWE AG (ehemals Energieversorgung Weser-Ems) ein gemeinsames Konzept für flexible Netzanschlussverträge erarbeitet.
Die Materie ist komplex, die Erwartungen und Meinungen der Beteiligten zu dem Vorhaben der Bundesregierung sind höchst unterschiedlich. Medienberichten zufolge wird keine schnelle Einigung erwartet, die Koalition hat konkrete Beschlüsse zum Netzpaket auf September vertagt.
1 Green Planet Energy, Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums ist Frontalangriff auf die Energiewende, 9.2.2026,
www.green-planet-energy.de/presse/artikel/netzpaket-des-bundeswirtschaftsministeriums-ist-frontalangriff-auf-die-energiewende, Zugriff am 16.5.2026.
2 BT-Drs. 21/4457.
3 Korb, Julian, Solarstrom-Abregelung steigt um 97 Prozent – Redispatch-Zahlen 2025 veröffentlicht, 31.3.2026,
www.zfk.de/energie/strom/redispatch-2025-pv-abregelung-verteilnetz, Zugriff am 16.5.2026.
4 Gäthke, Sönke/Essink, Simon, Kraftwerksstrategie: Braucht Deutschland die geplanten Kapazitäten wirklich? 29.4.2026,
www.sciencemediacenter.de/angebote/kraftwerksstrategie-braucht-deutschland-die-geplanten-kapazitaeten-wirklich-26092?channel=MSN, Zugriff am 16.5.2026.
5 Herrndorff, Mareike/Godron, Philipp, Warum der geplante Redispatch-Vorbehalt für Erneuerbare die Energiewende ausbremst, 17.4.2026, www.agora-energiewende.de/aktuelles/warum-der-geplante-redispatch-vorbehalt-fuer-erneuerbare-die-energiewende-ausbremst, Zugriff am 16.5.2026.
6 EnBW AG, Pressemitteilung: EnBW und EWE stellen Konzept für flexible Netzanschlüsse als Alternative zum Redispatch-Vorbehalt vor, 21.4.2026, www.enbw.com/presse/flexible-netzanschluesse-erneuerbare-energien-konzept.html, Zugriff am 16.5.2026.