Mittelbare Grundstücksschenkung
Kernaussage
Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn der Schenker dem Beschenkten Geldmittel zur Verfügung stellt mit der Auflage, damit ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. Gegenstand der Schenkung ist in diesem Fall nicht der Geldbetrag, sondern das mit den erhaltenen Barmitteln erworbene Grundstück. Dieser Grundsatz gilt nicht nur im Schenkungsteuerrecht, sondern auch im Einkommensteuerrecht.Bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden war die Frage, ob der Beschenkte bei Zuwendung einer zur Einkunftserzielung genutzten Immobilie im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung Abschreibungen (AfA) auf die vom Schenker getragenen Gebäudeanschaffungskosten geltend machen kann, obwohl er die Kosten wirtschaftlich gar nicht getragen hat. Eindeutig war die Sachlage bisher lediglich im Fall, dass der Schenker das Grundstück zunächst selbst kauft und dann weiterverschenkt (unmittelbare Grundstücksschenkung). Denn gemäß § 11d Abs. 1 EStDV kann der Steuerpflichtige für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die er unentgeltlich erworben hat, Abschreibungen auf die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen.