Ab dem 3.1.2018 müssen Wertpapierfirmen, also depotführende Banken, Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie andere Finanzdienstleister, alle Geschäfte mit Finanzinstrumenten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Identifizierung des Kunden. Im Fall von juristischen Personen ist zu deren Identifizierung der Legal Entity Identifier (LEI) anzugeben. Hierbei handelt es sich um eine 20-stellige weltweit gültige Kennnummer für Finanzmarktteilnehmer, die jeden Vertragspartner und jede Finanztransaktion eindeutig identifizieren und bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen soll.
Betroffene Geschäfte und Rechtsformen
Zu den meldepflichtigen Geschäften mit Finanzinstrumenten gehören neben dem Handel mit Derivaten der Handel mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. Hierunter zu fassen ist z.B. der Handel mit Aktien, der Abschluss von Schuldverschreibungen oder Zertifikaten, Staats- oder Unternehmensanleihen. LEI-pflichtig sind alle Rechtsformen, die rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich für die Durchführung der Transaktion sind, soweit es sich um rechtsfähige juristische Personen im Sinne der europäischen Finanzmarktverordnung handelt. Betroffen sind daher juristische Personen des Privatrechts (z.B. AG, GmbH, KGaA, rechtsfähige Stiftungen), Personengesellschaften (z.B. oHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Natürliche Personen und rechtlich unselbstständige Einheiten benötigen den LEI hingegen nicht.
Rechtsfolgen
Ohne LEI können juristische Personen ab dem 3.1.2018 keine meldepflichtigen Finanztransaktionen mehr vornehmen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf zur Beantragung eines LEI für die genannten Anlegergruppen. Der LEI kann kostenpflichtig über die Online-Portale der Vergabestellen in Deutschland, namentlich die Bundesanzeiger Verlag GmbH, die Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG oder die GS1 Germany GmbH beantragt werden. Der LEI ist ein Jahr gültig und kann jährlich nach erneuter Prüfung der Angaben gegen Gebühr verlängert werden.
Konsequenz
Die Neuerungen stellen eine fundamentale Änderung des Wertpapierhandels dar. Die Wertpapierfirmen (z.B. Banken) dürfen künftig keine Geschäfte mit Finanzinstrumenten mit juristischen Personen tätigen, wenn sich dieser Kunde nicht mittels LEI identifizieren lässt. Betroffen sind beispielsweise vermögensverwaltende Gesellschaften, Stiftungen sowie Unternehmen, die Wertpapiere für Zwecke der Liquiditätsdisposition oder zur Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen halten.
Durch das Laden des YouTube Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies durch YouTube und Google gesetzt werden, und dadurch Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Wir verarbeiten die Daten um die Zugriffe auf unsere YouTube-Videos analysieren zu können oder die Wirksamkeit unserer Werbung und Anzeigen auszuwerten. YouTube und Google verarbeiten die Daten auch zu eigenen Zwecken. Zudem erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden, obwohl in den USA das Risiko besteht, dass US-Behörden zu Überwachungszwecken Zugriff auf Ihre Daten erhalten und Ihnen dagegen möglicherweise keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.