Grundlegender Reformvorschlag der EU-Kommission zur Mehrwertsteuer
Hintergrund
Das aktuelle System der Mehrwertsteuer in der EU ist kompliziert, teuer und betrugsanfällig. Geschätzt gehen dem Fiskus ca. 150 Milliarden € jährlich durch Betrug verloren, 50 Milliarden € alleine durch grenzüberschreitende Transaktionen. Um dem ein Ende zu setzen, hat die EU-Kommission am 4.10.2017 einen Vorschlag zu einer grundlegenden Reform der Mehrwertsteuer vorgelegt. Grenzüberschreitende Umsätze sollen demnach einheitlich gemäß den Vorgaben des Bestimmungslandes besteuert werden. Hierdurch soll das seit 25 Jahren existierende System, das eigentlich als Übergangslösung konzipiert war, abgelöst werden.Eckpunkte der Reform
Bevor die eigentliche Reform umgesetzt wird, soll übergangsweise das bisherige System ab dem 1.1.2019 durch folgende Maßnahmen verbessert werden:- Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen
Unternehmer können den Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen erhalten. Sie gelten dann als vertrauenswürdig und können Vereinfachungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr in Anspruch nehmen. Dies setzt voraus, dass der Unternehmer keine schweren Verstöße gegen das Steuer- oder Zollrecht bzw. schwere Straftaten begangen hat. Ferner muss er über ein adäquates internes Kontrollsystem verfügen sowie zahlungsfähig sein. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn dem Unternehmen schon der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für Zollzwecke (AEO) gewährt wurde. - Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die Gültigkeit der USt-IdNr. des Empfängers der Lieferung soll materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung werden. - Reihengeschäfte
Die Behandlung von Reihengeschäften in der EU soll vereinheitlicht werden. - Konsignationslager
Lieferungen in ein Konsignationslager zwischen zertifizierten Steuerpflichtigen sollen unter bestimmten Bedingungen als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden (zur derzeitigen Behandlung vgl. auch BMF-Schreiben v. 10.10.2017).