Frei zugängliche Fotos bedürfen der Zustimmung des Rechteinhabers

 

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell ein für die Bildnutzung wegweisendes Urteil verabschiedet. Er hat entschieden, dass auch die Veröffentlichung eines auf einer anderen Webseite frei zugänglichen Fotos der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nach § 19a Urhebergesetz bedarf. Schüler aus Nordrhein-Westfalen hatten für ein Referat das Städtebild eines Reiseportals genutzt.

Markus Feinendegen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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