Frankreich führt den Quellensteuerabzug ein

Hintergrund

Bislang wird in Frankreich die Einkommensteuer, abgesehen von Vorauszahlungen seitens der Steuerpflichtigen, erst im Folgejahr erhoben. Steuerpflichtige müssen im Mai/Juni auf amtlichem Vordruck oder durch elektronische Übermittlung die Einkünfte des vorangegangenen Jahres deklarieren. Anschließend wird die finale bzw. noch zu begleichende Einkommensteuer auf Basis der abgegebenen Steuererklärung unter Anrechnung der bereits geleisteten Vorauszahlungen von der Finanzverwaltung im September festgestellt und erhoben. Zum 1.1.2019 führt Frankreich nun ein Quellensteuererhebungsverfahren für die Einkommensteuer ein. Davon unberührt bleiben die beschriebene Deklarationspflicht der Steuerpflichtigen und die Veranlagung seitens der Finanzverwaltung.

Anwendungsbereich

Nicht alle Einkunftsarten unterliegen dem neu eingeführten Quellensteuerabzug. Ausgeschlossen sind zum einen Einkünfte, die bereits einem Quellensteuerabzug unterliegen, wie Dividenden, Zinsen oder Gehaltszahlungen an einen im Ausland ansässigen Arbeitnehmer. Zum anderen außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Immobilien.

Der Quellensteuerabzug wird durch zwei verschiedene Methoden umgesetzt. Die Steuer wird vom Schuldner des Einkommens, z.B. Arbeitgeber oder Rentenkasse, direkt einbehalten und abgeführt. Der Arbeitnehmer bzw. Rentner bekommt nur noch sein „Nettoeinkommen“ ausbezahlt, wobei die Sozialabgaben hiervon auch schon abgezogen wurden. Diese Erhebungsmethode gleicht dem deutschen Lohnsteuerabzugsverfahren. Für die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft oder Vermietung und Verpachtung erfolgt die Quellenbesteuerung direkt durch die Finanzverwaltung in Form der Abbuchung der Steuer von dem Konto des Steuerpflichtigen.

Fazit

Für Arbeitgeber bedeutet die Reform eine erhebliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei der Gehaltsabrechnung. Eigentümer von Vermietungsobjekten in Frankeich sollten sich darüber informieren, welche Pflichten auf sie zukommen.

Benötigen Sie detaillierte Informationen zu der Reform, stehen wir Ihnen zusammen mit unseren Partnerkanzleien aus dem Nexia-Netzwerk gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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