Vermögensteuerreform in Frankreich
Hintergrund
Mit Wirkung zum 1.1.2018 ist die französische Solidaritätssteuer auf Vermögen („Impôt de Solidarité sur la Fortune, IFS“) durch die Vermögensteuer auf Immobilien („Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI“) ersetzt worden. Unverändert sind nur natürliche Personen vermögensteuerpflichtig. Allerdings ist die Vermögensteuer nun begrenzt auf privates Immobilienvermögen, das keiner Berufs- bzw. Geschäftstätigkeit dient. Steuerobjekt sind danach auch Rechte an Immobilien und Immobilienvermögen, an dem die natürliche Person unmittelbar oder mittelbar über Geschäftsanteile an einer Immobiliengesellschaft beteiligt ist. Für natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb von Frankreich haben, ist nur der Immobilienbesitz in Frankreich relevant. Erst ab einem Gesamtnettovermögen zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres von über 1,3 Mio. € pro Haushalt (Ehegatten und minderjährige Kinder) greift die Vermögensteuer. Dieser Schwellenwert ist bereits aus dem IFS-Regime bekannt. Ebenfalls übernommen wurde der progressive Steuertarif:- bis 800.000 €: 0,00 %;
- von 800.000 € bis 1,3 Mio. €: 0,50 %;
- von 1,3 Mio. € bis 2,57 Mio. €: 0,70 %;
- von 2,57 Mio. € bis 5 Mio. €: 1,00 %;
- von 5 Mio. € bis 10 Mio. €: 1,25 % und
- über 10 Mio. €: 1,50 %.