Bundesministerium der Finanzen bezieht Stellung zum Digitalpaket

 

Zum 1.7.2021 ergeben sich erhebliche Veränderungen durch das Digitalpaket. Betroffen sind Versandhändler, Betreiber elektronischer Portale sowie Unternehmen, die in der übrigen EU steuerbare Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun hierzu in einem 35-seitigen Schreiben Stellung bezogen.

BMF-Schreiben

Das Schreiben befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Themen:

Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten

Neben Beispielen zu den Fällen, in denen fiktive Lieferketten zu beachten sind, wird der Begriff der „elektronischen Schnittstelle“ definiert, welcher sehr weit auszulegen ist.

Änderungen beim Versandhandel

Das BMF definiert den Begriff des Fernverkaufs, der die bisherige Bezeichnung Versandhandel ablöst, und weist auf die Beachtung der Erwerbsschwellen in den übrigen Mitgliedstaaten hin. Ferner wird dargestellt, unter welchen Bedingungen von einer Mitwirkung beim Versand durch den Lieferanten in Abgrenzung zum Abholfall auszugehen ist. Die Ermittlung der neuen Umsatzschwelle (10.000 €) wird dargestellt. Ergänzend erläutert das BMF die Ortsbestimmung bei Lieferung an Privatkunden anhand zahlreicher Beispiele.

OSS-Verfahren

Das bisherige MOSS-Verfahren wird zum OSS-Verfahren durch die Ausweitung auf Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen. Das BMF erläutert die Voraussetzungen für die Teilnahme am OSS-Verfahren in den verschiedenen Ausprägungen und formelle Vorgaben.

Konsequenzen

Im Gegensatz zu manchem Schreiben des BMF ist dieses sehr ausführlich und bietet zahlreiche Anwendungsbeispiele. Betroffene Unternehmen sollten sich daher unbedingt mit den Inhalten auseinandersetzen. Leider werden nur die „einfachen“ Themen angesprochen. Komplexere Fragestellungen, wie z.B. Lieferungen über FBA-Programme von Amazon, die Form der Rechnungsstellung oder die Ermittlung des korrekten Steuersatzes beim Fernverkauf, werden nicht angesprochen. Hierzu sollte rechtzeitig fachlicher Rat eingeholt werden. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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