Feststellungserklärung Grundsteuer

Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist eng mit der Grundsteuerreform 2022 verbunden. Die Feststellungerklärung enthält alle wichtigen Informationen, die das Finanzamt benötigt, um die neue Grundsteuer nach der Grundsteuerreform zu berechnen. Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, weil die Bewertung nach Einheitswerten den heutigen Grundstückswerten nicht mehr entsprach. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt. Damit dies in Zukunft nicht mehr geschieht, sollen die Grundsteuerwerte, in Bayern gelegene Grundstücke ausgenommen, alle sieben Jahre neu festgestellt werden

Für die Finanzämter steht nach der aktuellen Grundsteuerreform nun eine Neubewertung von mehreren Millionen Grundstücken in Deutschland bevor. Allein deshalb wird es eine Zeit dauern, bis alle Feststellungserklärungen bearbeitet sind. Nichtsdestotrotz haben die Steuerpflichtigen ihre Feststellungserklärungen bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen. Dazu werden im Laufe des Jahres 2022 alle Grundstückseigentümer:innen vom Finanzamt gebeten, die Feststellungserklärung elektronisch abzugeben. Sprich: Sie kann nicht per Post versendet werden. Das Finanzamt nimmt sie nur auf elektronischem Wege über den Steuerberater oder ELSTER entgegen. 

Das Finanzamt wird die Grundsteuer nach neuer Berechnungsform und somit in neuer Höhe erstmals 2025 erheben. Bis dahin laufen die Vorbereitungen und die Grundstückseigentümer:innen zahlen noch die Grundsteuer in bewährter Form und Höhe wie in den Jahren zuvor. Wie die neue Grundsteuer berechnet wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da der Gesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, abweichende Regelungen einzuführen. Sieben Bundesländer haben sich für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Nordrhein-Westfalen wird die Grundsteuer künftig einheitlich anhand des Bundesmodells ermittelt. Aufgrund der länderspezifischen Modelle unterscheiden sich die Anforderungen an einzureichende Steuererklärungen je nach Bundesland, was die Vorbereitung für die Grundstückseigentümer:innen erschwert – insbesondere dann, wenn man Grundstücke in mehreren Bundesländern besitzt. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse, die Art oder der Wert des Grundbesitzes, so haben die Grundstückseigentümer:innen dies dem Finanzamt zu Beginn des folgenden Kalenderjahres in einer vereinfachten Form anzuzeigen.

Die dhpg hat auf einer separaten Webseite alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen. Die dhpg hält eine elektronische Lösung für Sie bereit, die Sie einfach durch diesen Prozess führt – gleichgültig, in welchem Bundesland und in welchem Umfang Sie Grundstücke besitzen. Unsere Berater:innen prüfen Ihre Angaben und tragen Sorge dafür, dass alle Feststellungserklärungen korrekt und fristgerecht ans Finanzamt übertragen werden. Selbstverständlich stehen unsere Beraterinnen und Berater für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung.

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