Stationäre Pflegeeinrichtung: Zahlreiche Änderungen zum Jahreswechsel

 

Bonn, 10. November 2017 – Bereits zum 3. Mal fand am 8. November 2017 die Informationsveranstaltung für stationäre Pflegeeinrichtungen in Bonn statt. Die Veranstaltung des Beratungsunternehmens dhpg informiert regelmäßig gegen Ende des Jahres über die anstehenden branchenspezifischen Neuerungen zum Jahreswechsel. Auch in diesem Jahr konnte das Praxisteam um Stefan Knobloch, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der dhpg, sowie Frank Dickmann, Rechtsanwalt der dhpg, zahlreiche Teilnehmer, überwiegend aus stationären Einrichtungen, begrüßen. Externe und dhpg-Referenten informierten über betriebswirtschaftliche, rechtliche und Personalthemen:

Daniela Nellen-La Roche, Rechtsanwältin der dhpg und Expertin für Arbeitsrecht, stellte das neue Mutterschutzgesetz vor, das komplett überarbeitet wurde und am 01.01.2018 in Kraft tritt. Daneben befasste sie sich mit aktuellen Fragen des Mindestlohns und Pflegemindestlohns, etwa zur Anrechenbarkeit von Lohnkomponenten. Der Pflegemindestlohn steigt zum 01.01.2018. Schließlich zeigte sie das Spektrum des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf, mit branchenspezifischen Bezügen, etwa zu Servicegesellschaften.

Im Zeichen des Fachkräftemangels stand der Vortrag von Sven Mückenheim vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), der die Wege zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland und das Anerkennungsportal des BIBB vorstellte. Er zeigte die Möglichkeiten auf, die ein ausländischer Bewerber um einen Arbeitsplatz in Deutschland hat. Der Service des Anerkennungsportals kann aus dem Ausland heraus in Anspruch genommen werden.

Frank Dickmann, Rechtsanwalt und Pflegerechtsexperte der dhpg, stellte bei den rechtlichen Themen die öffentlich-rechtlichen Einflussnahmen des Gesetz- und Verordnungsgebers in den Mittelpunkt. Schwerpunkt der Ausführungen war die Auswirkung von Kostenbremsen auf Mietverträge über Pflegeimmobilien; hierzu wurde das erste vorliegende obergerichtliche Urteil des Oberlandesgerichts Hamm analysiert. Daneben ging es um die Einzelzimmerquote in Einrichtungen; in Nordrhein-Westfalen muss jede Einrichtung spätestens am 01.08.2018 80% erfüllen. Ein aktueller Erlass des Sozialministeriums NRW bietet vorübergehend Erleichterung durch die Umwidmung von Kurzzeitpflegeplätzen.

Stefan Knobloch, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der dhpg, befasste sich mit den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des PSG III in der Praxis. Daneben stellte er die Möglichkeiten der Berücksichtigung von Risikozuschlägen dar. Schließlich ging er auf die geplanten Änderungen des Investitionskostenrechts in Nordrhein-Westfalen durch das Entfesselungspaket I ein und zeigte, wie die dadurch beeinflussten betriebswirtschaftlichen Prozesse mittels Controlling-tools beobachtet werden können. Sein Augenmerk war auf das frühzeitige Erkennen von betriebswirtschaftlichen Effekten und die daraus abzuleitenden unternehmerischen Entscheidungen gerichtet. 

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit mehr als 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 120 Ländern und einem Umsatzvolumen von3,2 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Zurück

Pressekontakt
Brigitte Schultes

Für Ihre Presseanfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

E-Mail +49 228 81000 0

Kontakt

Pressekontakt

Brigitte Schultes - Ihr Pressekontakt

Brigitte Schultes

Telefon +49 228 81000 0 Mail brigitte.schultes@dhpg.de
Durch das Laden des YouTube Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies durch YouTube und Google gesetzt werden, und dadurch Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Wir verarbeiten die Daten um die Zugriffe auf unsere YouTube-Videos analysieren zu können oder die Wirksamkeit unserer Werbung und Anzeigen auszuwerten. YouTube und Google verarbeiten die Daten auch zu eigenen Zwecken. Zudem erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden, obwohl in den USA das Risiko besteht, dass US-Behörden zu Überwachungszwecken Zugriff auf Ihre Daten erhalten und Ihnen dagegen möglicherweise keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
YouTube Video laden
Permalink