Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe tritt in Kraft

 

Bonn, 10. März 2016 – Nach rund sechs Jahren wurde in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) überarbeitet. Es regelt auf Landesebene unter anderem die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen sowie die Mitwirkungsrechte der Einrichtungsbewohner. Die erste Fassung des LWTG trat in Rheinland Pfalz Anfang 2010 in Kraft. Zu den Zielen des neuen LWTG zählen die Stärkung von Selbstorganisation, mehr Transparenz und Entbürokratisierung sowie die Förderung neuer Wohnformen.

Im Gegensatz zu anderorts gültigem Heimrecht, beispielsweise in Hamburg, verzichtet das LWTG in Rheinland-Pfalz auf die Veröffentlichung von Qualitätsberichten und wechselt von einer jährlichen Regelprüfung zu einem angekündigten Beratungsbesuch. Zudem geht Rheinland-Pfalz mit einem für Einrichtungen selbst auferlegten Belegungstopp bundesweit völlig neue Wege.

Frank Dickmann, Rechtsanwalt und Fachmann für Heimrecht beim Beratungsunternehmen dhpg, kommentiert:

"Das aktuell in Kraft getretene Heimgesetz LWTG in Rheinland-Pfalz gilt in vielerlei Hinsicht als wegweisend.

Erstens erscheint der Verzicht auf Qualitätsberichte konsequent. Denn das durch Aufsichtsbehörden vollzogene Ordnungsrecht verträgt sich zumeist schlecht mit Marktinformationssystemen, die aus dem Verbraucherschutz kommen. Unter Umständen kommt es zu Fehlanreizen, weil Einrichtungsbetreiber etwas unternehmen oder unterlassen, um eine gute Note zu bekommen. Dies muss jedoch nicht zwingend dem Bewohnerinteresse entsprechen.

Zweitens ist es ebenfalls positiv zu bewerten, dass die jährliche Regelprüfung (unangemeldet) in einen jährlichen Beratungsbesuch (angemeldet) verändert wird. Das Ergebnis ist bei Beanstandungen folgerichtig nicht ein Bescheid, sondern eine Vereinbarung. Dies erscheint mehr als eine bloße Umettikettierung, sondern ist ein Paradigmenwechsel im Sinne einer vertrauensbildenden Maßnahme.

Drittens erscheint jedoch der bundesweit völlig neue Weg des selbstauferlegten Belegungsstopps weniger überzeugend. Rheinland-Pfalz schreibt den Einrichtungen vor, dass sie am Ende eines jeden Quartals die Personalmenge zu der des Vorjahres abgleichen und einen eventuell zu geringen Personalbestand an die Aufsichtsbehörde melden müssen. Gelingt es im Folgequartal nicht, den Personalbestand wieder auszugleichen, muss die Einrichtung sich selbst einen Aufnahmestopp auferlegen. Geschieht dies nicht, riskiert der Betreiber ein Ordnungsgeld. Der Belegungsstopp ist eigentlich eine altbewährte Handlungsform der Aufsichtsbehörden. Somit wird hier klassische Verwaltungsarbeit auf die Betreiber abgewälzt. Eine scheinbar kuriose Form des Bürokratieabbaus."

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 100 Ländern und einem Umsatzvolumen von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Über Frank Dickmann:
Frank Dickmann arbeitet als Rechtsanwalt bei der dhpg.  Der ausgewiesene Experte für den Bereich Heimrecht ist spezialisiert auf Einrichtungs- und Pflegeversicherungsrecht. Darüber hinaus ist er als Referent und Autor aktiv. Seine Bücher zum WTG  in Nordrhein-Westfalen (1. Auflage) und zum Heimrecht (bundesweit, 11. Auflage) gelten als Standardwerke in der Branche.

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