Steuerpolitische Vorhaben der neuen Bundesregierung – ein Überblick

 

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vom 9.4.2025 eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen festgelegt, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, steuerliche Entlastungen zu schaffen, Investitionen zu fördern und die Kommunalfinanzen zu stärken. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

Unternehmenssteuern und Investitionsanreize

  • Degressive Abschreibung: Zur Förderung betrieblicher Investitionen wird zwischen 2025 und 2027 eine degressive Abschreibung eingeführt. Unternehmen können 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort steuerlich geltend machen.
  • Senkung der Körperschaftsteuer: Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden, bis 2032 insgesamt um 5 Prozentpunkte. Dies soll den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen.
  • Erleichterungen für Personengesellschaften: Das Optionsmodell (§ 1a KStG) sowie die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) werden verbessert, um kleineren Unternehmen mehr Flexibilität bei der Steuerwahl zu bieten.
  • Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes: Der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer wird von 200 % auf 280 % angehoben, um die Kommunalfinanzen zu stärken.
  • Solidaritätszuschlag: Beibehaltung des Solidaritätszuschlags in seiner jetzigen Form.
  • Gastronomie: Dauerhafte Umsatzsteuerreduzierung auf 7 % für Speisen in der Gastronomie zum 1.1.2026.
  • Sachspenden: Weitgehende Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.

Einkommensteuer und Familienförderung

  • Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen: Der Grundfreibetrag wird angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden nach rechts verschoben, um die Steuerlast für kleine und mittlere Einkommen zu senken.
  • Förderung von Familien: Das Kindergeld wird pro Kind um 50 € pro Monat erhöht und der Kinderfreibetrag entsprechend angepasst.
  • Steuerliche Vorteile für Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll erhöht werden, um diese besonders unterstützungsbedürftige Gruppe besser finanziell abzusichern.
  • Überstunden steuerfrei: Zuschläge für Überstunden, die über eine tariflich vereinbarte Vollzeitstelle hinausgehen, werden steuerfrei gestellt. Das bedeutet: Wer mehr arbeitet, profitiert auch steuerlich.
  • Steuererleichterungen für Rentner:innen: Regelaltersrentner, die noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, dürfen künftig 2.000 € unter Progressionsvorbehalt steuerfrei hinzuverdienen (Aktivrente).
  • Prämie für Aufstockung auf Vollzeit: Wer von Teilzeit auf Vollzeit aufstockt, kann eine steuerfreie Prämie erhalten – ein zusätzlicher Anreiz zur Erhöhung der Arbeitszeit.
  • Erhöhung der Pendlerpauschale: Ab dem 1.1.2026 soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer zur Entlastung von Berufspendlern erhöht werden. 

Energie, Mobilität und Verbrauch

  • Förderung der Elektromobilität: Die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen wird ausgeweitet. Unternehmen können höhere Abschreibungen für Elektrofahrzeuge geltend machen; Kfz-Steuerbefreiung bis 2035.
  • Entlastungen bei der Energiesteuer: Die Energiesteuer auf Strom wird gesenkt, um die Energiekosten für Verbraucher zu reduzieren.

Bürokratieabbau und Steuervereinfachung

  • Bürokratische Hürden sollen abgebaut und steuerliche Schlupflöcher konsequenter geschlossen werden.
  • Digitalisierung der Steuerverwaltung: Die Steuerverwaltung wird weiter digitalisiert, um die Prozesse für Unternehmen und Privatpersonen zu vereinfachen.
  • Abschaffung der Bonpflicht: Die umstrittene Bonpflicht soll abgeschafft werden – eine echte Entlastung besonders für kleinere Betriebe.
  • Neue Schwellenwerte für Registrierkassen: Ab dem 1.1.2027 sind nur noch Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 € verpflichtet, elektronische Registrierkassen einzusetzen.
  • Erleichterungen bei Statistikpflichten: Kleine und mittlere Unternehmen werden durch den Wegfall ausgewählter statistischer Berichtspflichten entlastet.

Es handelt sich um politische Ankündigungen, die – unter Finanzierungsvorbehalt stehend – umgesetzt werden sollen, aber noch lange nicht umgesetzt sind.

Dr. Lutz Engelsing

Steuerberater

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