Personengesellschaften als Organgesellschaften

Hintergrund

Laut der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie des Europäischen Gerichtshofs kommen entgegen dem Wortlaut des deutschen UStG auch Personengesellschaften als Organgesellschaften in Betracht. Für Personengesellschaften in Unternehmensgruppen stellte sich nun die Frage, ob und inwieweit sie hiervon betroffen sind. Insoweit wurde auf die Reaktion der Finanzverwaltung gewartet, da die Urteile selbst nur bedingt praxistauglich sind. Nachdem das Bundesministerium der Finanzen zunächst nur einen Entwurf eines Schreibens publik gemacht hatte, hat es nun das endgültige Schreiben hierzu veröffentlicht.

Konsequenz

Inhaltlich gibt es nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Entwurf. Wichtig für die Praxis ist jedoch, dass die Finanzverwaltung nun, wie von der Wirtschaft und den Verbänden gefordert, die zwingende Umsetzung in der Regel erst ab dem 1.1.2019 fordert. Es bleibt daher ausreichend Zeit, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen, sofern zeitnah hiermit begonnen wird.

Die Unternehmen müssen nun analysieren, ob sie von der Neuregelung betroffen sind bzw. ob sie sich die neue Rechtslage durch geeignete Maßnahmen gegebenenfalls zunutze machen oder deren Auswirkungen verhindern können.

Sofern die Neuregelung Vorteile bietet, kann diese auch schon vor 2019 angewendet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich alle von der Organschaft betroffenen Unternehmen hierauf berufen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Umsetzung der neuen Rechtslage.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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