Grunderwerbsteuer: Rechtssicherheit bei Übertragung von Grundstücken unter Beteiligung von Personengesellschaften

 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Gesamthandsprinzip bei Personengesellschaften abgeschafft. Das hat auch Einfluss auf die Grunderwerbsteuer: Bisher sind Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaftern und deren Personengesellschaften oder zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften grunderwerbsteuerlich befreit. Voraussetzung dafür ist allerdings eine 10-jährige Behaltensfrist für die Anteile an der aufnehmenden Personengesellschaft. Da Personengesellschaften neuerdings kein „Gesamthandsvermögen“ mehr haben, stand die Frage im Raum, ob durch MoPeG diese Behaltensfristen automatisch gerissen werden. Es gibt zwar eine Übergangsregelung, die bis Ende 2026 gilt; aber auch diese hätte das Problem nur aufgeschoben. In der aktuellen Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 wird nun explizit geregelt, dass das MoPeG keinen Einfluss auf noch laufende Fristen hat. Somit stehen schon erfolgte Übertragungen nicht mehr im Feuer und neue Übertragungen können noch bis Ende 2026 grunderwerbsteuerfrei vorgenommen werden.
 

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