BilRUG, die erste verpflichtende Anwendung
Das Jahresende rückt näher und die erstmalige verpflichtende Anwendung der Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) stehen unmittelbar bevor.
Für die jetzt anstehenden Jahresabschlüsse 2016 gelten die neuen Bilanzierungsregeln vollumfänglich. Nicht nur der freiwillige Anwender ist betroffen, sondern alle Unternehmen, die als Kapital- oder KapCo-Gesellschaft zur Beachtung der §§ 264 ff HGB verpflichtet sind.
Umzusetzen sind eine ganze Reihe von Änderungen, die zum einen – ausgehend von der geänderten Definition der Umsatzerlöse und dem Entfall des außerordentlichen Ergebnisses – die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich verändern werden. Zum anderen sind eine ganze Reihe von Änderungen im Anhang zum Jahresabschluss zu beachten. Kleine Unternehmen werden hiervon profitieren, da insgesamt 15 Angaben entfallen. Andererseits sind auch von diesen Unternehmen Informationen in den Anhang aufzunehmen, die bislang nicht relevant waren (z.B. die Anzahl der Arbeitnehmer oder Informationen über außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen). Für mittelgroße und große Gesellschaften wird die Berichterstattung im Anhang zudem erheblich ausgeweitet.
Sollten Sie noch Gesprächsbedarf zu Einzelfragen der Umstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren DHPG-Berater.