Baukindergeld kommt rückwirkend ab 2018

Kernaussage

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben bei ihrer Klausurtagung Anfang Mai auf der Zugspitze eine umfangreiche Wohnrauminitiative „Für mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und Wohneigentum für Familien“ beschlossen. Zentraler Bestandteil ist das Baukindergeld, das noch in diesem Sommer im Bundestag beschlossen werden und rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gezahlt werden soll. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Damit will die Bundesregierung Familien unterstützen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Der Zuschuss soll die Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Wohnung erleichtern, so wie früher die Eigenheimzulage, die es bis 2005 gab.

Höhe des Baukindergelds und Einkommensgrenzen

Pro Kind und Jahr erhält jede Familie 1.200 € über einen Zeitraum von zehn Jahren. Für eine Familie mit einem Kind ergibt sich damit über zehn Jahre ein Betrag von 12.000 €, bei zwei Kindern sind es 24.000 € und bei drei Kindern 36.000 €. Eine Begrenzung der Kinderzahl scheint nicht geplant zu sein. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf dabei 90.000 € bei einer Familie mit einem Kind (75.000 € plus 15.000 € für das Kind) nicht übersteigen. Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze somit bei 105.000 € und mit drei Kindern bei 120.000 €. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung.

Berücksichtigungsfähiges Kind

Ob ein Kind volljährig ist oder nicht, spielt beim Baukindergeld keine Rolle. Entscheidend wird voraussichtlich sein, ob ein genereller Kindergeldanspruch besteht. Das bedeutet, solange wie die Familie für ein Kind Kindergeld bekommt, kann für dieses Kind zusätzlich Baukindergeld bezogen werden. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, etwa weil das Kind eine Ausbildung beendet oder das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird auch kein Baukindergeld mehr bezahlt. Allerdings muss auch hier die endgültige
Festlegung im Gesetzestext abgewartet werden.

Konsequenz und weitere Gesetzesinitiativen

Es ist geplant, dass schon im August Anträge für das Baukindergeld über ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden können. Daneben sollen die Sonderabschreibungsmöglichkeit im frei finanzierten Wohnungsneubau (voraussichtlich vier Jahre lang zusätzlich 5 % neben der normalen linearen Abschreibung) und Änderungen des Mietrechts gesetzlich umgesetzt werden. Ob das Vorhaben der Regierung gelingt, junge Familien mit mittlerem oder geringerem Einkommen beim Traum von den eigenen vier Wänden zu unterstützen, bleibt abzuwarten, denn die geplanten Vergünstigungen werden bestimmt auch zum Anziehen der Immobilienpreise führen.Mittlerweile ist ein Streit über die Finanzierung des Baukindergelds entfacht. Um die Kosten insgesamt zu beschränken, ist neben der Einkommensgrenze auch eine Flächenobergrenze geplant. Für eine vierköpfige Familie soll diese bei 120 Quadratmetern liegen und für jedes weitere Kind würden zehn Quadratmeter zusätzlich erlaubt. Denkbar ist aber auch eine Erweiterung auf 140 Quadratmeter. Das Ergebnis der Verhandlungen bleibt abzuwarten und stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Daneben sollen
die Sonderabschreibungsmöglichkeit im freifinanzierten Wohnungsneubau (voraussichtlich vier Jahre lang zusätzlich 5 % neben der normalen linearen Abschreibung) und Änderungen des Mietrechts gesetzlich umgesetzt werden. Ob das Vorhaben der Regierung gelingt, junge Familien mit mittlerem oder geringerem Einkommen bei der Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden zu unterstützen, bleibt abzuwarten, denn die geplanten Vergünstigungen werden bestimmt auch zum Anziehen der Immobilienpreise führen.

Dr. Lutz Engelsing

Steuerberater

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Michael Mittmann

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