Nun also doch: Fristverlängerung bei der Grundsteuer

 

Lange wurde um die Entscheidung gerungen: Wenige Tage vor Ablauf der ursprünglichen Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen für die reformierte Grundsteuer am 31.10.2022 haben die Finanzminister der Länder eine Verlängerung um drei Monate beschlossen. Alle Grundstücksbesitzer – Privatpersonen wie Unternehmen – und ihre steuerlichen Berater haben nun bis zum 31.1.2023 Zeit, um die Erklärungen zu erstellen und digital an die Finanzämter zu übermitteln.

Wenn Sie Unterstützung bei der Neuberechnung Ihrer Grundsteuer benötigen, sprechen Sie uns an. Gerne unterstützen Sie unsere erfahrenen Berater:innen mit einer simplen und digitalen Lösung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Grundsteuer

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