Bis Ende des Jahres müssen sich zahlreiche kommunale Entscheidungsträger mit der Neuordnung der Umsatzbesteuerung beschäftigen. Denn mit ihr passt der Gesetzgeber das deutsche Steuerrecht an die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) an – damit verlieren Landkreise, Städte und Gemeinden sowie andere kommunale Einrichtungen spätestens vom Jahr 2020 an ihr bisher geltendes Steuerprivileg.
Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Überblick:
Für Kommunen ist Eile geboten, weil Ende des Jahres die Frist abläuft, innerhalb derer öffentliche Einrichtungen beim Finanzamt erklären können, wie sie zukünftig umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Die dhpg rät kommunalen Entscheidungsträgern zu einer schnellen und gründlichen Beratung, um mögliche Vorteile einer verlängerten Frist für das bisherige Umsatzsteuerrecht zu prüfen und einen Optionsantrag bis zum 31. Dezember 2016 zu stellen.