Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Hintergrund der Einführung

Auf Grundlage des bereits im Jahr 2003 eingeführten § 139c Abgabenordnung (AO) soll nun die dort erwähnte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise und ohne Antragstellung an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben werden. Zu diesem Zweck wurde die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WldV) vom Bundesministerium der Finanzen auf den Weg gebracht. Diese enthält Regelungen zum Zeitpunkt der Einführung, zur Vergabe, zur Form, zur Mitteilung und zu den Löschfristen der W-IdNr. Sofern der Bundesrat nun seine Zustimmung erteilt, soll die Festlegung, Zuteilung und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern voraussichtlich ab dem 1.11.2024 bis zum 1. Quartal 2026 erfolgen.  

Die W-IdNr. soll als Merkmal der eindeutigen Identifizierung aller wirtschaftlich Tätigen dienen sowie Verwaltungsprozesse und Kommunikation vereinfachen. 

Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

  • Natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind (gewerblich, freiberuflich und land- und forstwirtschaftlich Tätige; keine Erteilung für Vermietung und vermögensverwaltende Tätigkeiten), 
  • alle juristischen Personen, unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich tätig sind, und   
  • alle Personenvereinigungen, unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich tätig sind. 

Mehrere separate Wirtschafts-Identifikationsnummern werden vergeben

  • bei der Ausübung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten,
  • wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe oder
  • an mehreren Standorten jeweils eine Betriebsstätte hat.

Form, Speicherung, Verarbeitung und Bekanntgabe 

Der Aufbau der W-IdNr. entspricht dem der USt-IdNr., ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal. Sie besteht dementsprechend aus den Buchstaben „DE“, neun Ziffern und dem Unterscheidungsmerkmal. Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. nicht und bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert bestehen. 

Gespeichert wird die W-IdNr. als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Register über Unternehmensbasisdaten, das beim Statistischen Bundesamt geführt wird. 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer darf verwendet werden von:

  • Finanzbehörden, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, also vor allem im Besteuerungsverfahren,
  • anderen Behörden oder nicht öffentlichen Stellen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke oder die Datenübermittlung zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.

In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

Die W-IdNr. wird den wirtschaftlich Tätigen wie folgt bekannt gegeben: 

  • öffentliche Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen,
  • Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine Umsatzsteuer-ID verfügen.

Dr. Sebastian Brinkmann

Rechtsanwalt / Steuerberater

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