Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Hintergrund der Einführung
Auf Grundlage des bereits im Jahr 2003 eingeführten § 139c Abgabenordnung (AO) soll nun die dort erwähnte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise und ohne Antragstellung an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben werden. Zu diesem Zweck wurde die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WldV) vom Bundesministerium der Finanzen auf den Weg gebracht. Diese enthält Regelungen zum Zeitpunkt der Einführung, zur Vergabe, zur Form, zur Mitteilung und zu den Löschfristen der W-IdNr. Sofern der Bundesrat nun seine Zustimmung erteilt, soll die Festlegung, Zuteilung und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern voraussichtlich ab dem 1.11.2024 bis zum 1. Quartal 2026 erfolgen.
Die W-IdNr. soll als Merkmal der eindeutigen Identifizierung aller wirtschaftlich Tätigen dienen sowie Verwaltungsprozesse und Kommunikation vereinfachen.
Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
- Natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind (gewerblich, freiberuflich und land- und forstwirtschaftlich Tätige; keine Erteilung für Vermietung und vermögensverwaltende Tätigkeiten),
- alle juristischen Personen, unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich tätig sind, und
- alle Personenvereinigungen, unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich tätig sind.
Mehrere separate Wirtschafts-Identifikationsnummern werden vergeben
- bei der Ausübung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten,
- wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe oder
- an mehreren Standorten jeweils eine Betriebsstätte hat.
Form, Speicherung, Verarbeitung und Bekanntgabe
Der Aufbau der W-IdNr. entspricht dem der USt-IdNr., ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal. Sie besteht dementsprechend aus den Buchstaben „DE“, neun Ziffern und dem Unterscheidungsmerkmal. Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. nicht und bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert bestehen.
Gespeichert wird die W-IdNr. als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Register über Unternehmensbasisdaten, das beim Statistischen Bundesamt geführt wird.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer darf verwendet werden von:
- Finanzbehörden, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, also vor allem im Besteuerungsverfahren,
- anderen Behörden oder nicht öffentlichen Stellen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke oder die Datenübermittlung zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.
In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.
Die W-IdNr. wird den wirtschaftlich Tätigen wie folgt bekannt gegeben:
- öffentliche Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen,
- Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine Umsatzsteuer-ID verfügen.