Der Datenschutz dient dem Zweck, Bürger vor der unbefugten Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu schützen. Der Datenschutz ist in der Grundrechte-Charta der EU als Grundrecht anerkannt und als Teil des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch in Deutschland grundrechtlich garantiert. Jeder Bürger darf demnach selbst bestimmen, was mit seinen Daten geschieht und in welcher Form diese weiterverarbeitet werden. Dies bezieht sich auf alle Gebiete und Arten, in denen Daten verarbeitet werden können, wie beispielsweise Unternehmen, die mit Kundendaten arbeiten. Da dies ein breit gefächertes Aufgabengebiet ist, ziehen viele Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten für die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Aufgaben hinzu.